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Prozess vor dem Landgericht wegen Wahlkundgebung der MLPD zur Bundestagswahl 2013 vor Daimler in Untertürkheim

Der ehemalige Bosch-Arbeiter Richard Heberle beantragte 2013 eine Wahlkundgebung der MLPD vor dem „Reisser-Tor“ bei Daimler Untertürkheim. Es wurde Anklage gegen den Anmelder erhoben und es kommt in einem Punkt zu einer Verurteilung über 600€ mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren durch das Amtsgericht. Dagegen legte Richard Heberle Berufung ein und das Landgericht plädierte auf Niederschlagung des Verfahrens. Doch die Staatsanwaltschaft Stuttgart will nicht klein beigeben. Sie will eine härtere Bestrafung als das Amtsgericht und lehnt die Kassierung des Urteils ab.

 Die Wahlkundegbung war von der Stadt genehmigt worden. Bei Schichtwechsel stehen am offenen Mikrofon Kandidaten der Landesliste der MLPD zur Bundestagswahl Rede und Antwort. Das Motto der MLPD zu dieser Wahl „Radikal links, revolutionär, für den echten Sozialismus!“ wird mit den Kollegen diskutiert. Es geht um die Überausbeutung von Mensch und Natur, die Rolle des Daimler-Konzerns und das Buch „Katastrophenalarm- was tun gegen die mutwillige Zerstörung der Einheit von Mensch und Natur“ wird vorgestellt.

Das passt Daimler nicht, der Werkschutz pocht darauf, das frei zugängliche Grundstück sei Privatgelände von Daimler, die Polizei wird geholt, es wird Anklage gegen den Anmelder erhoben in zwei Punkten: die Kundgebung hätte vorne an der Straße stattfinden sollen, weit weg von den Kollegen und der Lautsprechereinsatz sei unverhältnismäßig gewesen. Letzteres wurde bereits im Verfahren vor dem Amtsgericht vom Richter verneint. Aber er folgt der Argumentation zum Privatgelände Daimlers. Es kommt in diesem Punkt zu einer Verurteilung über 600€ mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Dagegen legte Richard Heberle Berufung ein. Die Kriminalisierung und Einschüchterung von Versammlungsleitern ist eine wesentliche Methode die Ausübung demokratischer Rechte zu behindern. Das Landgericht schlug hierauf vor das Strafverfahren einzustellen. Doch die Staatsanwaltschaft Stuttgart will nicht klein beigeben. Sie will eine härtere Bestrafung als das Amtsgericht und lehnt die Kassierung des Urteils ab.

Dieses reaktionäre Agieren der Staatsanwaltschaft führt zu der Chance, dass die Rechtsfrage, ob eine Versammlung oder auch Informationsstände und Zeitungsverkauf auf öffentlichen Raum durchgeführt werden dürfen - trotz "Privateigentum" der Unternehmen - weiter geklärt wird.

 

Am 4.11. ist um 13:00 Uhr beim Landgericht Stuttgart die Verhandlung. Davor wird um 12:30 eine kurze Kundgebung sein.

 

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