Entwickler in der IT-Branche über Jahre hinweg gemobbt fordert Schmerzensgeld
Sechs Zuschauer, so teilte die Justizpolizei uns mit, wären zugelassen. Wir waren jedoch mehr, weshalb er eine Verlegung in ein größeres Zimmer beantragte. Die Richterin reagierte darauf hin gereizt, jetzt dürften nur noch zwei begleitende Personen in den Gerichtssaal. Wenn er nicht damit einverstanden wäre, dürfte kein Zuschauer rein. So verfolgten zwei Zuschauer beschützt durch zwei Justizbeamte den Verlauf der Güteverhandlung.
Die mehrmalige Verlegung des Termins erfolgte einmal wegen Corona und vier mal auf Wunsch des Geschäftsführers. Doch er erschien nicht, sondern ließ durch seinen Anwalt ausrichten: „irgendwas wegen Corona“ Die Richterin stellte gleich zu Beginn eine Diskrepanz fest zwischen seinen arbeitsvertraglichen Aufgaben als Software-Entwickler und den Löt- und Reparaturarbeiten, mit denen er tatsächlich zwei Jahre beschäftigt wurde. Die Richterin fragte, welche Entschädigung für diese niederwertige Beschäftigung er verlange: 53.175.- Euro.
Dann wurde der Anwalt gefragt, welche Vorstellungen für eine Entschädigung wohl der Geschäftsführer habe. Der Anwalt konnte jedoch nichts sagen, mit dem Hinweis, er wolle sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Es wurde deutlich, dass er offensichtlich kein Mandat hatte zu verhandeln. Da die Richterin diesen Sachverhalt nicht protokollieren wollte, bestand der Kläger darauf. Er verlangte mit Nachdruck, diesen Sachverhalt zu protokollieren. Erst dann wurde dieser Sachverhalt in das Protokoll aufgenommen.
Warum ist dies wichtig? Wenn eine beklagte Partei nicht persönlich erscheint, obwohl die Verlegung des Termins auf ihren Wunsch erfolgte, und wenn der Anwalt offensichtlich kein Mandat hat, über die Höhe der Entschädigung zu verhandeln, kann der Kläger ein Versäumnisurteil beantragen. Dies machte er auch: drei mal.
Ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergehen kann, welche sich im Prozess säumig verhält. Säumig ist, wer zu einer mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint oder sich in einer Verhandlung nicht zur Sache einlässt. Liegt ein Fall der Säumnis vor, kann die nicht-säumige Partei vor Gericht den Erlass eines Versäumnisurteils beantragen und dadurch eine Entscheidung allein auf Grundlage des Klägervortrags erwirken.
Die Richterin lehnte den Antrag auf Versäumnisurteil ab mit dem Hinweis, das sei nicht möglich aus prozessualen Gründen. Sie werde den Sachverhalt den Parteien schriftlich zustellen und einen Termin für eine erneute Verhandlung fixieren.
Unmittelbar nach Ende der Verhandlung zogen sich die Justizbeamte zurück und fuhren mit ihren Einsatzwagen weg.
(1) Nach dem Prozess fand der Kläger im Briefkasten ein Schreiben vom Arbeitsgericht, zugestellt mit dem Postdatum vom 29.04.2020. Der Geschäftsführer beantragte darin „die Öffentlichkeit auszuschließen„ mit der Begründung „Die Events, die der Kläger bei vergangenen Gerichtsterminen regelmäßig zelebriert hat, sind unter diesen Voraussetzungen nicht zumutbar“
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